April 2024
Aktuelles zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die folgende Zusammenstellung aktueller Meldungen zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr möchten wir Sie mit unserem Service über aktuelle Änderungen informieren, die uns aufgrund unserer Beratungspraxis als besonders relevant für Ihr Tagesgeschäft erscheinen.
Nicht aufgenommen in diesen Newsletter haben wir aktuelle Informationen über Einfuhrvorschriften in Drittländern. Hierüber informieren wir mit unserem Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften.
EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA)
3. Mai 2024
Das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA) trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die zusätzlichen Vorteile und Zollpräferenzen gelten ab diesem Tag gemäß dem rechtlichen Text.
Das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen (FTA) trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die zusätzlichen Vorteile und Zollpräferenzen gelten ab diesem Tag gemäß dem rechtlichen Text.
Im Zuge des Inkrafttretens sind sektorale Informationsbroschüren sowie ein detaillierter Leitfaden mit besonderem Fokus auf KMU nun online verfügbar. Die Materialien können sowohl im Access2Markets-Portal als auch auf der DG-Handelsseite für das EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen abgerufen werden.
Zum Volltext des FTA gelangen Sie hier.
(DIHK)
Hinweispapier des BMWK zu Sanktionsumgehungen betreffend Aktivitäten von ausländischen Tochterunternehmen
3. Mai 2024
Am 24. April 2024 hat das BMWK ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht. Hierin wird die Konstellation der Beschaffung von sanktionierten Gütern durch Russland bei ausländischen Tochterunternehmen beleuchtet. Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden.
Am 24. April 2024 hat das BMWK ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht. Hierin wird die Konstellation der Beschaffung von sanktionierten Gütern durch Russland bei ausländischen Tochterunternehmen beleuchtet. Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden.
(DIHK)
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED
29. April 2024
Der Zoll informiert auf seiner Website, dass nach Empfehlung der Europäischen Kommission künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden soll.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst.
Der Zoll informiert auf seiner Website, dass nach Empfehlung der Europäischen Kommission künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden soll.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst.
(www.zoll.de)
Ältere Meldungen
- April 2024 (Nr. 6139250)
- März 2024 (Nr. 6115470)
- Februar 2024 (Nr. 6081958)
- Januar 2024 (Nr. 6078428)
- Dezember 2023 (Nr. 6024202)
- November 2023 (Nr. 6002958)