Nr. 72952
Innovationstouren

„Forschung erforschen!" in der Metropolregion Hamburg

Kommen Sie mit auf Tour! 

Lernen Sie die faszinierende Welt der Forschung in Norddeutschland kennen! "Forschung erforschen!“, die Innovationstour der IHKs der Metropolregion Hamburg, bietet seit 2007 die Gelegenheit dazu. Expertinnen und Experten führender Forschungseinrichtungen aus der Region stellen exklusiv ihre Forschungsfelder und Projekte mit der Wirtschaft vor. Spannend und praxisnah.
Seien auch Sie dabei! Nutzen Sie die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen wichtige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen kennenzulernen. Knüpfen Sie Kontakte für zukünftige gemeinsame Projekte.
Informationen zu aktuellen Tourstopps erhalten Sie unter www.forschungerforschen.de. Über die Touren der vergangenen Jahre informieren die jeweiligen Flyer, die ebenfalls zum Download bereit stehen. 

Broschüre Best of Science

Aufgrund des nachhaltigen Erfolgs dieser Veranstaltungsreihe präsentieren die Partner und Partnerinnen in der Broschüre “Best of Science – Wo Wirtschaft und Wissenschaft erfolgreich kooperieren" die besuchten wissenschaftlichen Einrichtungen der vergangenen Jahre und ihre Portfolios.
Benchmarkportfolio

Patentbenchmarkanalyse

Die Entwicklung eines Unternehmens ist über eine quantitative Betrachtung der Patentaktivität darstellbar. Die Darstellung kann man realisieren indem man die quantitative Entwicklung der publizierten Erfindungen eines Unternehmens erfasst und beispielsweise die publizierten Erfindungen zweier aufeinanderfolgender Zeiträume vergleicht. Somit erhält man aber keine Aussage über die Qualität der Erfindungen.
Daher ist es sinnvoll, neben der rein quantitativen Betrachtung über die Patentaktivität, auch noch die Patentqualität mit einfließen zu lassen (vgl. Prof. Ernst WHU Vallendar; Patentportfolio-Bewertung). Dabei wird eine größenbereinigte Patentaktivität betrachtet, wobei die Anzahl der Erfindungen zum Beispiel auf die Anzahl der Beschäftigten in dem betrachteten Unternehmen; die Anzahl der Beschäftigten in einer bestimmten Einheit, die Größe des F&E-Budgets etc. bezogen werden.
Folgende Vorteile lassen sich mit der Patentbenchmarkanalyse erzielen:
  • die technologische Position des eigenen Unternehmens im Vergleich mit Wettbewerbern im Hinblick auf Patentaktivität und –qualität abzubilden.
  • Darstellung für das gesamte Unternehmen aber auch für einzelne Technologiefelder möglich
  • Veränderungen im Benchmarkportfolio im Zeitablauf lassen Strategien des Wettbewerbs erkennen
Zur Realisierung / Darstellung des Benchmarkportfolios ist lediglich die Ermittlung einiger Kennzahlen des eigenen Unternehmens sowie der wichtigsten Wettbewerber notwendig. Zu den Kennzahlen gehören die
  • Gesamtanzahl der Patentanmeldungen
  • größenbereinigte Patentaktivität
  • Erteilungsquote
  • Gültigkeitsquote
  • Zitierquote
  • Auslandsquote
Die Ergebnisse der Patentbenchmarkanalyse werden in einem Diagramm dargestellt und spiegeln die Position des eigenen Unternehmens zu seinem Wettbewerbern hinsichtlich Patentaktivität und Patentqualität wieder.
Mit unseren Erfahrungen und vorhandenen Datenbanken ist das Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg in der Lage, entsprechende Auswertungen zu erstellen. Sprechen Sie mit uns über die Fragestellungen bzw. Zielsetzungen die Sie haben. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten und erstellen Ihnen dann ein verbindliches Angebot.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr im Raum 47 in der Handelskammer Hamburg oder telefonisch unter 040 361 38-376.
Markenschutz

Marke

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marke eingetragen werden können Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Das können zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. Um Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten Sie vor der Anmeldung Ihrer Marke eine Markenrecherche durchführen. Ein Markenmonitoring liefert Ihnen aktuelle Informationen für Ihr Markenmanagement.
Am 14. Januar 2019 ist das Markenrechtsmodernisierungs­gesetz (MaMoG) und damit die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen:
  1. Wegfall der grafischen Darstellbarkeit - Bestimmbarkeit und neue Markenformen
  2. Die nationale Gewährleistungsmarke
  3. Umbenennung und Gebühr: aus dem Löschungsverfahren wird das Verfalls- bzw. Nichtigkeitsverfahren
  4. Neue absolute Schutzhindernisse im Markengesetz
  5. Eintragung von Lizenzen bzw. Lizenz- oder Veräußerungsbereitschaft im Register
  6. Änderungen bei Schutzdauer und Verlängerungen
  7. Umklassifizierung entfällt
  8. Änderungen im Widerspruchsverfahren

Schutzvoraussetzungen - ist Ihre Marke schutzfähig?

Markenschutz in Deutschland entsteht z. B. durch Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Dafür muss eine Marke angemeldet werden. Wenn das DPMA die Schutzfähigkeit der Marke feststellt, wird diese eingetragen.
Die Unterscheidungskraft der Marke ist eine Schutzvoraussetzung für die Eintragung in das Markenregister. Neben mangelnder Unterscheidungskraft sind beschreibende Angaben (z.B. Brille für ein Optikergeschäft) und Gattungsbezeichnungen (z.B. Bäcker, Fleischer oder Optiker) eintragungshinderlich. Diese Bezeichnungen müssen zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar sein. Ebenfalls dürfen Hoheitszeichen und irreführende Angaben nicht verwendet werden. Der Schutz gilt nur für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen, die Bezeichnung ist nicht generell geschützt. Die Schutzdauer für eine Marke beträgt 10 Jahre, wobei dieser zeitliche Schutz beliebig oft verlängert werden kann.
Um bei einer Markenneuanmeldung eine Verwechslungsgefahr und damit Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten vorab bestehende ältere Markenrechte recherchiert werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt führt beim Anmeldeverfahren keine entsprechende Prüfung durch. Verwechslungsgefahr besteht immer dann, wenn eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bereits geschützt ist. Markenrecherchen können im IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg durchgeführt werden.
Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke entfaltet ihren Schutz ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Marke international schützen möchten, können Sie zum Beispiel eine EU-weit gültige Marke oder eine IR-Marke anmelden.

Verfahren - vom Antrag bis zur Markenprüfung

Voraussetzung für den Schutz einer Marke in Deutschland ist die Vorlage eines entsprechenden Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Hierzu sollte das vom DPMA herausgegebene Formblatt verwendet werden. Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn der Eintragung unter anderem keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Marken Gesetz) vorliegen.
Darunter ist z.B. das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, weil es sich nur um eine rein sachbezogene Angabe handelt, zu verstehen. Nach Einreichung des Antrags beim DPMA wird dieser geprüft. Es wird jedoch nicht ermittelt, ob identische oder ähnliche Markeneintragungen oder andere ältere Rechte bereits existieren. Der Anmelder sollte daher im Vorfeld selbst eine Markenrecherche durchführen oder durchführen lassen. Diese Recherchen können durch den Anmelder bzw. die Anmelderin selbst im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg durchgeführt werden. Nachdem die Prüfung durch das DPMA abgeschlossen ist, kann die Marke eingetragen werden. Es erfolgt eine Veröffentlichung durch das DPMA. Markeninhaber, die eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen besitzen oder Markenanmelder, die früher angemeldet haben, können gegen die neu eingetragene Marke Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichungsdatum beim DPMA eingereicht werden.

Kosten - Gebühren für eine Markenanmeldung oder Verlängerung

Bei der Anmeldung einer Marke fallen Kosten an.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht der wichtigsten Gebühren
des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für das Markenverfahren
(Stand: Januar 2019).
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
300,- Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
290,- Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse)
100,- Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung
200,- Euro
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)
750,- Euro
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)
260,- Euro
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
900,- Euro
Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
1800,- Euro
Widerspruchsverfahren - Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen
250,- Euro
Widerspruchsverfahren - Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen  
50,- Euro
Auf den Internetseiten des DPMA finden Sie eine detaillierte Gebührenübersicht sowie Hinweise zur Zahlungsweise.
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist eine zusätzliche Klassengebühr zu zahlen. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200 Euro.
Die Schutzdauer für eine Marke gilt zunächst für zehn Jahre. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

Formulare zum Markenverfahren

Für Ihren Antrag zur Anmeldung einer deutschen Marke verwenden Sie bitte nur das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular. Wichtig ist, dass Sie Ihre Marke genau so darstellen, wie sie geschützt werden soll. Auch die Waren und Dienstleistungen, die Sie mit der Marke kennzeichnen wollen, sind unbedingt anzugeben. Bitte schicken Sie Ihre Markenanmeldung oder sonstige Eingaben nicht per E-Mail an das DPMA. Rechtswirksame Verfahrenshandlungen (Anmeldungen, Anträge etc.) sind nur per Post, per Telefax, mit DPMAdirektWeb, mit der Software DPMAdirekt oder persönlich möglich.
Das Antragsformular kann im Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer (IPC) kostenfrei abgeholt werden. Ein Postversand ist nicht möglich.
Das Formular für die Anmeldung einer Marke und weitere Formulare zum Markenverfahren können von der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes direkt heruntergeladen werden.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema „Markenschutz” haben, können Sie sich gerne an das IPC Innovations- und Patent-Centrum der Handelskammer Hamburg wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung zur Markenanmeldung (Online-Anmeldung im IPC möglich!) und unterstützen Sie bei der Markenrecherche (kostenpflichtige Eigenrecherche oder Auftragsrecherche). Wenn Sie bereits über eine eingetragene Marke verfügen, können Sie diese hinsichtlich möglicher Verletzer bei uns überwachen lassen.

Sie erreichen uns unter ipc@hk24.de oder telefonisch unter 040 / 361 38 - 376.

Innovation & Umwelt

Technologietransfer

Markenschutz

Markenrecherchen und Markenmonitoring

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft nicht, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Marken können daher nach der Eintragung gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wir recherchieren für Sie vor der Anmeldung, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt!
Mit einem Markenmonitoring können Sie im Blick behalten, ob neu angemeldete Marken gegebenenfalls Ihre Marke verletzen.

Markenrecherchen

Wir bieten Ihnen:
  • Ähnlichkeitsrecherchen nach Wort- und Bildmarken
  • Recherchen in nationalen und internationalen Registern
  • Anmelder- und Inhaberrecherchen
  • Rechtsstandsrecherchen
Zu Ihrer gewünschten Recherche können wir Ihnen die Ergebnisse zum Festpreis liefern. Bei umfangreichen und aufwändigen Recherchen oder Fragestellungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, wobei sich die Kosten für die Recherche an dem Bearbeitungsaufwand orientieren.
Im einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
  • Wortmarke Schutzbereich DE; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: DE, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, EU])
    Preis: 150 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich DACH; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: DE, AT, CH, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, AT, CH, EU])
    Preis: 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich EU27; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: 250 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke Schutzbereich EU27, CH, GB; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, CH, GB, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: 300 Euro zuzüglich MwSt.
  • Wortmarke global; einschließlich Ähnlichkeitsrecherche
    (Durchsuchte Markenregister: je nach Länderauswahl (Übersicht erhalten Sie von uns per Email))
    Preis: ab 350 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich DE
    (Durchsuchte Markenregister: DE, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, EU])
    Preis: ab 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich DACH
    (Durchsuchte Markenregister: DE, AT, CH, EU, IR [Vertragsstaaten: DE, AT, CH, EU])
    Preis: ab 200 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich EU27
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: ab 250 Euro zuzüglich MwSt.
  • Bildmarke Schutzbereich EU27, CH, GB
    (Durchsuchte Markenregister: Nationale Ämter der EU27, CH, GB, EU, IR [Vertragsstaaten EU27, EU])
    Preis: ab 300 Euro zuzüglich MwSt.
Die Rechercheergebnisse erhalten Sie als pdf-Datei in der Regel innerhalb von 5 Werktagen ab Beauftragung. Selbstverständlich gehen wir aber auch auf Ihre Zeitvorgaben ein, wenn es einmal eilig sein sollte.
Wir recherchieren standardmäßig in den Patentdatenbanken Polymark von bck und Corsearch von Wolters Kluwer.
Unsere Rechercheure verfügen über eine langjährige fachliche Erfahrung und recherchieren gerne in Ihrem Auftrag nach ähnlichen Marken.
Interessieren Sie weitere Aspekte, die hier nicht aufgeführt sind? Sprechen Sie uns an und wir prüfen, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Markenmonitoring

Im Rahmen unseres Markenmonitorings bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen an. Neben der Überwachung von Wort- oder Bildmarken in Deutschland, bieten wir Ihnen zusätzlich ein Monitoring für Österreich und die Schweiz an. Außerdem gehört zu unserem Premium-Angebot, dass wir mehrere Marken in einem Profil überwachen können, was eine deutliche Kostenersparnis gegenüber Einzelüberwachungen bedeutet. Dubletten werden in den Ergebnissen eliminiert.
  • Überwachungsgegenstand: AT-, CH-, DE-, EM- und IR-Marken (mit Benennung AT, CH, DE, EM), Wort- und Bildmarken
  • mehrere Marken pro Profil möglich
  • Lieferung: Trefferlisten, monatlich
  • Kündigungsfrist: monatlich
Kosten für Markenmonitoring Premium:
  • Preis: 40 Euro zuzüglich MwSt. pro Monat;
  • Hilfe bei Profil-Ersterstellung: kostenfrei;
  • Profiländerungen: kostenfrei
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Handlungsoptionen für Patentfamilien

Patentportfolio-Analyse

Die Patentportfolio-Bewertung dient der strategischen Bewertung des Patentportfolios eines Unternehmens. Sie soll Entscheidungen erleichtern, wie mit den Patentfamilien eines Unternehmens sinnvoll umgegangen werden kann. Neben grundlegenden Entscheidungen wie "Halten" oder "Aufgeben", gibt es eine Reihe weiterer Handlungsoptionen, welche zum Teil nur wenig bekannt sind.
Die Handlungsoptionen ergeben sich aus der Darstellung der Patentfamilien in einem Portfolio. Als Patentportfolio wird ein Diagramm mit X- und Y-Achsen eingesetzt, in welchem die relativen Werte der Patentfamilien dargestellt werden. Die X-Achse weist den relativen Unternehmenswert der Patentfamilie, die Y-Achse den relativen Marktwert aus. Der Marktwert ist eine Kennzahl für den Wert, welcher die Schutzrechtsfamilie am Markt hat, der Unternehmenswert eine Kennzahl für die Bedeutung, welche die Patentfamilie für das Unternehmen hat.
Die Daten für den Unternehmenswert liegen in der Regel produktbezogen vor. Die Umrechnung auf die Schutzrechte erfolgt mit Hilfe einer Zuordnungsmatrix der Patentfamilien zu den Produkten, wobei Mehrfachzuordnungen möglich sind und Gewichtungen vorgenommen werden können. Je nach Ausprägung der jeweiligen Achsen, werden die Patentfamilien in den vier unten dargestellten Quadranten positioniert. Die jeweiligen Mittelachsen stellen dabei einen Durchschnittswert für das gesamte betrachtete Portfolio dar, der Maximalwert ist der innerhalb des betrachteten Portfolios maximal erzielte Wert.
 
ipc_patentportfolio_normstrategien
Je nachdem, in welchem Quadranten eine Patentfamilie sich befindet, können spezifische Handlungsoptionen beziehungsweise "Normstrategien abgeleitet werden," welche wir auf Wunsch gerne mit Ihnen zusammen erörtern. Wenn Sie Interesse an einer Patentportfolio-Bewertung haben, können Sie uns während der allgemeinen Öffnungszeiten des IPC, von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr gerne persönlich ansprechen, oder Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 361 38-376. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.
Probleme bei Erfindungen

Todsünde 1

Die Lösung ist komplexer als das Problem.